Der staatlich organisierte Genozid an den Armeniern im Osmanischen Reich während des Ersten Weltkrieges kostete mindestens eine Million Menschen das Leben. Die Bundesrepublik Deutschland hat mittlerweile anerkannt, dass es sich um einen Völkermord handelte - im wissenschaftlichen wie im erinnerungspolitischen Diskurs in der Türkei allerdings wird über diese Frage gestritten. Erkenntnisse aus den Prozessen 1919-1921, die gegen Verantwortliche geführt wurden, werden größtenteils geleugnet. Aus diesen geht hervor, dass es systematische Verbrechen der osmanischen Regierung gegen die Armenier mit dem Ziel ihrer vollständigen Auslöschung gegeben hat.
Ein Völkermord oder Genozid[1] ist ein seit 1946 kodifizierter Straftatbestand in Polen und 1948 durch die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes ins Völkerstrafrecht eingegangen. Der Tatbestand ist gekennzeichnet durch die Absicht, auf direkte oder indirekte Weise „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“; er unterliegt nicht der Verjährung. Die auf Raphael Lemkin zurückgehende rechtliche Definition dient auch in der Wissenschaft als Definition des Begriffs Völkermord. (Stand: 19.05.2025, Wikipedia)
Wikipedia (DE): Völkermord
