Völkerrecht (Thema)
Kants kleine, 1795 veröffentlichte Schrift ist eines der einflussreichsten philosophischen Werke aller Zeiten und so aktuell wie eh und je.
Mitten im Krieg Preußens gegen das revolutionäre Frankreich machte Kant in Form eines Friedensvertrages Vorschläge, wie Völker friedlich miteinander leben könnten, und entwickelte dabei die Idee eines Völkerrechts (völlig neu war sein Verständnis von Frieden als entsprechendem völkerrechtlichen Vertrag).
Erst ein ganzes Jahrhundert später wurde der Völkerbund geschaffen, der schließlich von der UNO (deren Charta von Kants Schrift maßgeblich beeinflusst wurde) abgelöst wurde.
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Buchausgabe vom Felix-Meiner-Verlag, 1919 zum Download → CORE
Von April bis Juli 1994 wurden in Ruanda Hunderttausende Menschen wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit umgebracht. Auf das Verbrechen folgte ein staatlicher Neuaufbau, der als beispielhaft gilt. Und doch ist die Region bis heute nicht zur Ruhe gekommen. Der Völkerrechtler Gerd Hankel hat Ruanda und die umliegenden Länder vielfach besucht und die Entwicklung des Landes über zwanzig Jahre hinweg beobachtet und begleitet. In seinem Buch erörtert er nicht nur die wirtschaftlichen und sozialen Fortschritte Ruandas, sondern auch die tiefgreifenden Herausforderungen, mit denen die Gesellschaft konfrontiert ist.
»Frei und gleich an Würde und Rechten geboren«, deklarierten die Vereinten Nationen 1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Wiewohl diese für »alle Menschen« gelten soll, ist sie, verabschiedet von der UN-Generalversammlung, rechtlich nicht bindend. So bleibt bis heute, um soziale Rechte wie auch um die Frage von Krieg und Frieden zu ringen - oder: das Menschenrecht muss noch immer und stets auf Neue »erkämpft« werden. Seit 1945 bedeutet die Berufung auf die UN-Charta, das »Nie wieder!« als Vermächtnis aus der Befreiung vom deutschen Faschismus zu erstreiten. Ein Vorsatz, dem auch die Beiträge dieses Buches folgen.
Die Welt befindet sich nach Überzeugung des Militärhistorikers Lothar Schröter in einem fundamentalen geostrategischen Umbruch, vergleichbar mit der Teilung der Welt nach 1917. Gegenwärtig haben wir es zu tun mit einem epochalen machtpolitischen Grundkonflikt, der vielleicht noch Jahrzehnte andauern kann: der Westen unter Führung der USA und mit der NATO als weltweit agierendem Militärblock gegen die Volksrepublik China, Russland und gegen den »globalen Süden«. Um seine Hegemonie durchzusetzen und zu behaupten, muss der Westen in weiterer Zukunft China bezwingen und Russland als Machtfaktor ausschalten, meint Schröter.
Ist der von zahlreichen UN-Gremien sowie internationalen und israelischen Menschenrechtsorganisationen gegen Israel erhobene Vorwurf der Apartheid wegen seiner Politik in den besetzten palästinensischen Gebieten begründet oder bloßer Ausdruck von - vielleicht sogar antisemitisch motivierter - Israelfeindlichkeit? Dieser Frage will diese Untersuchung mit Blick insbesondere auf die Situation im Westjordanland auf den Grund gehen. Dabei wird zunächst der Begriff der Apartheid in seiner rechtlichen Dimension erklärt und die betreffende Praxis anhand des südafrikanischen Präzedenzfalls kontextualisiert. Sodann wird dieser Rechtsbegriff auf die Situation in den besetzten Gebieten angewendet.
Die 'Urerfahrung' des modernen Rechtsstaats mit dem Ausnahmezustand war der Erste Weltkrieg. Geleitet von der Frage nach der rechtlichen Verantwortung des Staates unter solchen Umständen nimmt diese vergleichende Studie das Staatshaftungsrecht in Deutschland und Frankreich zwischen 1914 und 1918 in den Blick. Aus dieser Zeit stammen Kategorien von 'legitimem' und 'illegitimem' Staatshandeln, welche dem Völkerrecht der Vorkriegszeit fehlten oder gar widersprachen, die mit den Friedensverträgen aber sanktioniert wurden. Trotz weiterer Zäsuren des 20. Jahrhunderts lassen sich Grundelemente der heutigen internationalen Ordnung auf Entscheidungen des Jahres 1919 zurückführen. Dies gilt besonders für die völkerrechtliche Staatenverantwortlichkeit, die vor dem Hintergrund des Haftungsrechts beider Länder für Zerstörungen, Enteignungen und Wirtschaftskriegsmaßnahmen herausgearbeitet wird.
Christian Schliemann Radbruch beschäftigt sich mit dem kollektiven Recht innerstaatlicher Gruppen auf Autonomie etwa durch Landrechte oder Zustimmungsrechte zu gesamtstaatlichen Maßnahmen. Aufgrund der Nähe des Rechts auf Autonomie zum politisch umstrittenen Selbstbestimmungsrecht der Völker und der Verschiedenartigkeit der Autonomie anstrebenden Gruppen hat das Völkerrecht bislang weder eine klare Position zum Inhalt der Autonomie noch zu seinem normativen Status entwickelt. Der Autor gewährt daher zunächst einen Einblick in die Typisierungen kollektiver Autonomierechte und erläutert die völkerrechtlichen Begriffe "Volk", "indigenes Volk" und "Minderheit".
Cyberangriffe sind Folge des rasanten technologischen Fortschritts und werden teilweise gar zu den grössten sicherheitspolitischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gezählt. Was bedeutet dies für die internationale Staatengemeinschaft? Wann und wie dürfen Staaten aus völkerrechtlicher Sicht auf Cyberangriffe reagieren? Gegenstand dieser Dissertation ist eine Aufarbeitung der völkerrechtlichen Selbsthilfemöglichkeiten von Staaten bei Cyberangriffen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Frage, welche unilateralen Verteidigungs- und Gegenmassnahmen im Kontext von Cyberangriffen (un-)verhältnismässig sind.
Die Anknüpfung US-amerikanischer Wirtschaftssanktionen fällt sehr weit aus und Konflikte mit international agierenden Unternehmen und anderen Staaten sind vorprogrammiert. Die Grundlagen der Sanktionsprogramme und auch die Sanktionspraxis sind kompliziert aufgebaut. Insbesondere im Bereich der Finanztransaktionen ist die Anknüpfungspraxis nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Dies stellt insbesondere europäische Finanzinstitute vor Probleme. Und auch wenn eine Anknüpfung nicht gegeben ist, besteht die Gefahr, durch sekundäre Sanktionen von US-amerikanischen Behörden ins Visier genommen zu werden.
Als westliche Truppen 2021 gleichsam bei Nacht und Nebel Afghanistan verließen, kamen Vergleiche mit der Niederlage der USA in Vietnam auf. Hatte sich unter dem Schutz der NATO und an der Seite von Warlords ein mafiöses System herausgebildet, so gelangten am Ende eines verheerenden »War on Terror« wieder jene an die Regierung, die man einst vertrieben hatte - in einem Krieg, der laut Bundesregierung zunächst nicht als solcher zu benennen war. Zur Einordnung des geostrategisch umkämpften Landes geht der Band auf die Revolution von 1978 zurück, mit der sich ein nichtkapitalistischer Entwicklungsweg eröffnete. Afghanistan dürfe keine Schule machen, so darauf US-Außenminister Henry Kissinger.
