Die autobiographischen Aufzeichnungen decken die Hintergründe der moralischen und geistigen Pervertierung auf, die sich im Deutschland Hitlers und Himmlers bei unzähligen ehrgeizigen »Gläubigen« des Regimes vollzog.
Das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz, in der Nähe der gleichnamigen Stadt gelegen, wurde nach dem deutschen Angriff auf Polen im Zweiten Weltkrieg errichtet. Im Mai 1940 wurde der damalige SS-Obersturmbannführer Rudolf Höß mit dem Ausbau des Lagers beauftragt, das er als Kommandat dreieinhalb Jahre lang befehligte. Auschwitz gehörte zu den größten Vernichtungslagern des Dritten Reiches und bestand bis zum Januar 1945. Höß wurde zum 2. April 1947 vom polnischen Obersten Volksgericht zum Tode verurteilt und am 16. April 1947 in Auschwitz gehenkt.
Ein Völkermord oder Genozid[1] ist ein seit 1946 kodifizierter Straftatbestand in Polen und 1948 durch die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes ins Völkerstrafrecht eingegangen. Der Tatbestand ist gekennzeichnet durch die Absicht, auf direkte oder indirekte Weise „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“; er unterliegt nicht der Verjährung. Die auf Raphael Lemkin zurückgehende rechtliche Definition dient auch in der Wissenschaft als Definition des Begriffs Völkermord. (Stand: 19.05.2025, Wikipedia)
Wikipedia (DE): Völkermord
